Übersicht über die Förderprogramme
Fördermonate | Antragsberechtigte | Kriterien | Was wird gefördert | Antragsfrist | zu beachtendes Beihilferecht | |
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Überbrückungshilfe 1 | Juni bis August 2020 | "Unternehmen inklusive gemeinnützigen Unternehmen i. S. v. § 51 ff. AO bzw. Sozi-alunternehmen, Organisationen und Vereinen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe." | Der in den Monaten April und Mai 2020 zusammen erzielte Umsatz muss um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurückgegangen | betriebliche Fixkosten, die im Förderzeitraum anfallen, abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs | 30.09.20 | "De-Minimis-Verordnung Kleinbeihilfenregelung 2020" |
Überbrückungshilfe 2 | September bis Dezember 2020 | "Unternehmen inklusive gemeinnützigen Unternehmen i. S. v. § 51 ff. AO bzw. Sozi-alunternehmen, Organisationen und Vereine, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe" | "Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum." | betriebliche Fixkosten, die im Förderzeitraum anfallen, abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs | 31.01.21 | Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 |
Überbrückungshilfe 3 | Dezember 2020 bis Juni 2021 | "Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro" | "2021 in einem Monat Januar bis Juni 2021 mit bundesweiten Schließungen durch einen MPK-Beschluss direkt oder indirekt betroffen sind und Umsatzrückgänge von mind. 30 Prozent aufweisen oder 2021 in einem Monat Januar bis Juni 2021 mit bundesweiten Schließungen Umsatzeinbrüche von mind. 40 Prozent im Schließungsmonat, aber nicht direkt oder indirekt von Schließungen betroffen " | monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs; erweiterter Fixkostenkatalog | Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 | |
verbesserte Überbrückungshilfe 3 | Dezember 2020 bis Juni 2021 | "Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro" | "April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten Umsatzrückgänge von mind. 50 Prozent oder im gesamten Zeitraum von durchschnittlich mind. 30 Prozent oder November und/oder Dezember 2020 Umsatzrückgänge von mind. 40 Prozent aufweisen, aber nicht direkt oder indirekt von den bundesweiten Schließungen seit 2. November betroffen oder oder im Dezember 2020 gemäß MPK-Beschluss vom 13. Dezember direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffen und Umsatzrückgänge von mind. 30 Prozent" | monatlichen betrieblichen Fixkosten abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs; erweiterter Fixkostenkatalog | Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 | |
Neustarthilfe | Dezember 2020 bis Juni 2021 | Soloselbständige, die ansonsten im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen bzw. geltend machen können | wenn der Umsatz während der siebenmonatigen Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem 7-monatigen Referenzumsatz 2019 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist | einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes | Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 | |
Novemberhilfe | Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt von den am 28. Oktober, 25. November 2020 und 3. Dezember erlassenen temporären Schließungen direkt, indirekt oder mittelbar betroffen sind | 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im November 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown im Sinne der Novemberhilfe direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war | 31.01.21 | "De-Minimis-Verordnung Kleinbeihilfenregelung 2020" |
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Dezemberhilfe | 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes und wird anteilig für jeden Tag im Dezember 2020 berechnet, an dem ein Unternehmen tatsächlich vom Corona-bedingten Lockdown im Sinne der Dezemberhilfe direkt, indirekt oder über Dritte betroffen war | 31.03.21 | "De-Minimis-Verordnung Kleinbeihilfenregelung 2020" |
Novemberhilfe plus
Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Programmergänzung. Ziel ist, zu einem späteren Zeitpunkt eine Antragstellung auf Grundlage eines anderen beihilferechtlichen Rahmens zu ermöglichen („Novemberhilfe plus“ beziehungsweise „Dezemberhilfe plus“)
zu beachtendes Beihilferecht: Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
Dezemberhilfe Plus
Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Programmergänzung. Ziel ist, zu einem späteren Zeitpunkt eine Antragstellung auf Grundlage eines anderen beihilferechtlichen Rahmens zu ermöglichen („Novemberhilfe plus“ beziehungsweise „Dezemberhilfe plus“)
zu beachtendes Beihilferecht: Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020